18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 20 : Auskunft aus Backups

Lesezeit 1 Min.

Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eines der notwendigen Werkzeuge zur Ausübung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Durch diesen Anspruch wird eine Transparenz geschaffen, welche die Grundlage zur Durchsetzung weiterer Rechte – wie z.B. das Widerspruchsrecht – darstellt und die Möglichkeit bietet, absehen zu können, in welchem Umfang eigene Daten verarbeitet werden und sich diese auf andere eigene Rechte auswirken.

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