18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 66 : Fotos von der Einschulung – was geht und was nicht?

Lesezeit 1 Min.

Regeln für Kinderfotos machen auch vor familiären Großereignissen im staatlichen Umfeld, wie zum Beispiel einer Einschulung, nicht Halt. Was ist erlaubt – und was nicht? Ein Überblick. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat zur Einschulung eine Information unter der Überschrift „Bildaufnahmen in der Schule: Was ist erlaubt? Wo ist die Grenze?“ veröffentlicht. Sie stellt fünf wichtige Regeln für Fotos in Schulen zusammen.

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