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DataAgenda-Arbeitspapier 55 : Newsletter versenden – Was ist dabei zu beachten?

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In der Regel melden sich interessierte Personen zu einem Newsletter mit einer freiwillig zur Verfügung gestellten E-Mail-Adresse zum Bezug einer E-Mail an. Als Grundlage für die rechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten kommt damit regelmäßig nur die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) in Betracht, welche vom Newsletter-Anbieter dokumentiert werden muss (Art. 7 Abs. 1 DS-GVO; Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).

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