18. GDD-Sommer-Workshop
DA+

DataAgenda-Arbeitspapier 02 : Personenfotografie: DS-GVO vs. KUG

Lesezeit 1 Min.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die DS-GVO unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden und genießt als Sekundärrechtsakt der Europäischen Union Anwendungsvorrang gegenüber nationalen Regelungen. Sowohl die DS-GVO als auch das BDSG beinhalten keine speziellen Zulässigkeitsregelungen für den Bereich Fotografie. Deswegen gestaltet sich die Suche nach Rechtmäßigkeitstatbeständen einerseits für die Erhebung der Bildaufnahmen und andererseits für das möglicherweise geplante Veröffentlichen. Nicht zu vergessen sind daran anschließend zu erfüllende Transparenzpflichten gegenüber dem Betroffenen.

Arbeitspapier jetzt lesen