18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 45 : Digitale Gesundheitsapps – Es kommt auf Eignung und Datenschutz an

Allgemein
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Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen ist ein ethisches Gebot, wenn sich die Technik bewährt. Dann ist er auch rechtlich möglich. Die Technik zu nutzen, muss aber für die Gesundheit einen Vorteil bringen und die sinnvollen Vorgaben des Datenschutzes wahren.

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