Urteil : Keine regelmäßige Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeits unfähigkeit (Ls) : aus der RDV 1/2017, Seite 35 bis 36
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. November 2016 – 10 AZR 596/15 –)
- Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.
- Eine wegen des Nichterscheinens erteilte Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen.
(Nicht amtliche Leitsätze)