Urteil : Arbeitgeber darf Browser bei konkretem Verdacht unzulässiger Privatnutzung auswerten (Ls) : aus der RDV 2/2016, Seite 101
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 –)
Ist dem Arbeitnehmer eine private Nutzung des Internets allenfalls in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet und liegen dem Arbeitgeber Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets vor, so ist der Arbeitgeber zu dessen Nachweis zur Kontrolle des Browserverlauf berechtigt, wenn er keine Möglichkeit hat, um mit anderen „milderen“ Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Demgemäß liegt hinsichtlich des Nachweises des Browserverlaufs ein Beweisverwertungsverbot zu Lasten des Arbeitgebers nicht vor.
(Nicht amtliche Leitsätze)