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Bericht : Bitkom zur EU-Datenschutzverordnung : aus der RDV 2/2016, Seite 103

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  • Digitalverband begrüßt einheitlichen Datenschutz in der Europäischen Union
  • Bürokratischer Aufwand steigt bei der Datenverarbeitung erheblich
  • Neuregelungen schaffen mehr Rechtsunsicherheit und sind teils praxisfern

Der Digitalverband Bitkom begrüßt, dass es mit der Datenschutzverordnung nun erstmals einheitliche Regelungen für alle in der Europäischen Union tätigen Unternehmen geben wird. Allerdings bleibt die Verordnung weit hinter dem Anspruch zurück, ein modernes Datenschutzrecht für die digitale Welt zu schaffen. Stattdessen werden viele Regelungen für Unternehmen und Internetnutzer zu mehr Rechtsunsicherheit und zu mehr bürokratischem Aufwand führen.

Kritisch wird bewertet, dass die Verordnung auf der Suche nach einem politischen Kompromiss an vielen Stellen vage geblieben ist und die Datenverarbeitung infolge der entstehenden Rechtsunsicherheit erheblich erschweren wird. Unsinnig und praxisfern sei die Regelung, nach der Jugendliche bis zu 16 Jahren je nach Mitgliedsstaat die Einwilligung ihrer Eltern brauchen, wenn sie sich bei einem Internetdienst anmelden wollen. In diesen und anderen Fällen sei zudem die angestrebte Vereinheitlichung der Regelungen verfehlt worden.

Die mit der Verordnung eingeführten zahlreichen neuen Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten würden einen hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen bedeuten. Dieser hohe Aufwand könne u.a. Start-ups bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle behindern und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Jetzt gelte es, bei der praktischen Umsetzung pragmatische Lösungen zu finden. Der entstehenden Rechtsunsicherheit und dem Compliance-Aufwand stehen hohe Strafen von bis zu vier Prozent des globalen Umsatzes im Falle von Verstößen gegenüber.

(Pressemitteilung vom 16.12.2015)

Der Bericht gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Referenten wieder.