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Urteil : Zum Anspruch auf Löschung intimer Aufnahmen nach Ende einer Beziehung (Ls) : aus der RDV 2/2016, Seite 97 bis 98

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Oktober 2015 – VI ZR 271/14 –)

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Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung – konkludent – beschränkt hat.