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Literaturhinweis : Buchbesprechung : aus der RDV 2/2026, Seite 111 bis 112

Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen, C.H. Beck, 85. Auflage, München 2026, XXXVII, 3338 S., 129,- €

Was wäre ein Jahreswechsel ohne einen neuen Grüneberg? Der bewährte Praxiskommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen Nebengesetzen erscheint in diesem Jahr in der 85. Auflage. Konzept und Benutzung des Standardkommentars dürften hinreichend bekannt sein, ebenso wie der staccatoartige Abkürzungsstil, der dem Leser auf wenig Raum möglichst viele Informationen vermittelt.

Mit Hartwig Sprau wird in dieser Auflage ein langjähriger Kommentator großer Teile des Besonderen Schuldrechts verabschiedet. Die Neuauflage ist auf dem Stand von Okto‑ ber 2025 und berücksichtigt damit insbesondere die neu eingefügten Vorschriften zum Stiftungsregister, das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11.6.2024, das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung vom 7.4.2025 sowie das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn. Daneben haben die Verfasser gewohnt gewissenhaft zahlreiche wichtige Entscheidungen des BVerfG, BGH, BAG, BSG und EuGH eingearbeitet. Wie so oft betrafen wichtige Gerichtsentscheidungen auch im vergangenen Jahr wieder die Klauselkontrolle und die Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zum zweiten Mal erhalten Käufer der Neuauflage in diesem Jahr Zugang zum Chat-Book „Frag den Grüneberg“. Chat-Books sind Teil der unzähligen Anwendungen, die mit der Entwicklung moderner Large Language Models möglich wurden. Ein entsprechendes KI-Modell wird mit Inhalten eines Buches trainiert und kann dieser daher unmittelbar im Dialog kommunizieren. Die Idee ermöglicht es dem Nutzer, sich gedruckte Bücher auf ganz neue Art zu erschließen. Er soll das Werk nicht mehr nur lesen, sondern direkt mit ihm sprechen können.

Das Chat-Book zum Grüneberg war das erste Werk der neuen Chat-Book-Kollektion des Beck-Verlags. Mittlerweile sind über die Chat-Book-Plattform fünf Titel verfügbar, zwei vorbestellbar und weitere sollen folgen. Der Zugang funktioniert einwandfrei. Der Nutzer ruft die Chat-Book-Plattform des Verlags auf, wählt den erworbenen Titel aus und gibt die beiden Freischaltcodes ein, die mit der gedruckten Fassung geliefert werden. Sofort ist das entsprechende Werk über die Bibliothek abrufbar.

Im Chat-Book stehen dem Nutzer sodann drei Funktionen zur Verfügung: Er kann das Werk durchsuchen („Suche im Grüneberg“), konkrete Fragen stellen („Frag den Grüneberg“) oder ein Gespräch führen („Sprich mit dem Grüneberg“). Die erste Funktion löst im Wesentlichen lediglich das Blättern in der Druckversion ab. Mit einer gezielten Randnummersuche kann der Nutzer direkt an die Stelle des Kommentars springen, die er etwa in einer Fußnote gefunden hat. Daneben bietet die Suchfunktion aber auch eine Art intelligentes Stichwortverzeichnis. Über ein offenes Eingabefeld kann der Nutzer ein Stichwort eingeben und erhält sogleich eine Liste mit allen Stellen des Kommentars, an denen dieses Stichwort zu finden ist.

Etwas „mehr KI“ bietet die namensgebende Funktion „Frag den Grüneberg“. Auf Fragen des Nutzers antwortet der Chatbot mit ausformulierten Antworten, auf Wunsch übersetzt er auch die bekannten Abkürzungen der Druckfassung. Unmittelbar Glauben schenken sollte der Nutzer diesen Antworten indes nicht. Zum einen neigt der Bot ebenso wie andere KI-Sprachsysteme zu Halluzinationen, insbesondere wenn eine Frage ein im Buch behandeltes Thema nur streift, aber nicht exakt trifft. Zum anderen ersetzt die KI-Recherche laut Nutzungsbedingungen nicht die eigenverantwortliche Recherche und Prüfung von Rechtsfragen durch einen qualifizierten Juristen. Richter und Rechtsanwälte beispielsweise, die durch die Verfassung bzw. ihr Berufsrecht zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung verpflichtet sind, dürfen sich daher nicht allein auf die KI-generierten Antworten verlassen. Eine Recherche mit „Frag den Grüneberg“ darf daher zwar als Ausgangspunkt weiterer Nachforschungen dienen oder etwa zur Überprüfung einer bereits gebildeten Überzeugung herangezogen werden. Sie darf aber nicht allein die Überzeugung des Nutzers bestimmen. Um eine eigenverantwortliche Recherche unter Einsatz des Chat-Books zu unterstützen, bietet die Funktion „Frag den Grüneberg“ die Möglichkeit, die Fundstellen anzuzeigen, die der KI-generierten Antwort zugrunde liegen.

Noch weiter als „Frag den Grüneberg“ führt schließlich die Funktion „Sprich mit dem Grüneberg“. Sie soll es dem Nutzer ermöglichen, einen komplexen Fall schrittweise im Dialog mit der KI-Anwendung zu lösen. Gelangt der Nutzer nach einigem hin uns her zu der Überzeugung, dass die gefundene Lösung seinen Anforderungen entspricht, kann er sich von der KI sogleich einen Schriftsatz oder eine E-Mail generieren lassen. Wo hier der Raum für eine eigenverantwortliche Recherche und Prüfung zu finden ist, bleibt offen. Es dürfte sich bei der Funktion „Sprich mit dem Grüneberg“ daher eher um eine Spielerei handeln, zumal die KI-generierten Antworten in dieser Funktion kaum seriös überprüfbar sind.

Insbesondere mit seinen Funktionen „Suche im Grüne‑ berg“ und „Frag den Grüneberg“ bietet das Chat-Book einen echten Mehrwert und ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die Fähigkeiten moderner KI-Sprachmodelle in spezialisierten Anwendungsfällen einen echten Mehrwert liefern können. Während Allrounder wie beispielsweise ChatGPT weiterhin und wohl auch auf absehbare Zeit nur unter erheblichem Aufwand für die juristische Recherche nutzbar gemacht werden können, helfen Anwendungen, die mit fachspezifischen Inhalten trainiert wurden, sofort und unmittelbar Unterstützung in der täglichen juristischen Arbeit. Es wird spannend sein, die weitere Entwicklung der ChatBooks in den kommenden Jahren zu verfolgen. Freuen wir uns also bereits auf die neue Auflage des Grüneberg zum Jahreswechsel 2026/2027.

Prof. Dr. Rolf Schwartmann