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Bericht : Deutsche Telekom begrüßt EUGH-Entscheidung : aus der RDV 3/2014, Seite 169

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„Wir begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof ein deutliches Zeichen für mehr Datenschutz gesetzt hat“, sagt dazu Thomas Kremer, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance bei der Deutschen Telekom in einer Pressemitteilung. „Bei einer Abwägung müssen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gegenüber Sicherheitsbedürfnissen angemessen gewürdigt werden. Die Bürger müssen sich in ihrer Kommunikation frei und unbeobachtet fühlen können. Hier geht es um das Vertrauen der Menschen.“ Jetzt bleibe abzuwarten, wie die EU-Kommission ihre Richtline anpasse und was der deutsche Gesetzgeber daraus mache.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hochumstritten. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt.

Die Telekom speichert seitdem nur die Daten, die sie für die Geschäftsabläufe braucht – beispielsweise für Rechnungen. Das Unternehmen reduziert die gespeicherten Daten, wo es kann: So wurde der Speicherzeitraum von Mobilfunkverkehrsdaten von 30 auf 7 Tage reduziert. Die Telekom hält sich bei den Speicherfristen an die gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen des Bundesdatenschutzbeauftragen bzw. liegt deutlich darunter. Im Internet unter www.telekom.com/datenschutz macht das Unternehmen die aktuellen Speicherfristen transparent.