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Urteil : Diskriminierung bei rechtswidriger Kündigung wegen Schwangerschaft (Ls) : aus der RDV 3/2014, Seite 160

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2013 – 8 AZR 838/12 –)

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  1. Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG auslösen.
  1. Das gilt unabhängig von der Frage, ob und inwieweit Kündigungen generell auch nach den Bestimmungen des AGG zum Schutz vor Diskriminierungen zu beurteilen sind.

(Nicht amtliche Leitsätze)