Bericht : LDI NRW begrüßt K.O. für Kompletterfassung und sieht eine neue Chance für den Datenschutz : aus der RDV 3/2014, Seite 169
Der NRW-Datenschutzbeauftragte, Ulrich Lepper, sieht in der Entscheidung des EuGH eine klare Absage an eine ausufernde Speicherung und Nutzung von Kommunikationsdaten:
„Der Europäische Gerichtshof hat heute die Grenzen der Vorratsdatenspeicherung aufgezeigt. Jetzt ist es an dem Unionsgesetzgeber, die Vorratsdatenspeicherung noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.
Wir können keine Schnellschüsse gebrauchen. Im Gegenteil: Auch der Bundesgesetzgeber muss sich nach den heute getroffenen Einschränkungen noch einmal grundsätzlich fragen, ob eine Vorratsdatenspeicherung halten kann, was die Befürworter sich von ihr erhoffen.
Eins steht nach dem heutigen Urteil fest: Eine Kompletterfassung aller Bürgerinnen und Bürger ohne näher definierten Anlass und ohne weitere Differenzierungen ist unzulässig.
Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen ganz erheblichen Eingriff in unsere Privatsphäre dar. Sie ermöglicht umfassende Persönlichkeits-, Kommunikations- und Bewegungsprofile aller Bürgerinnen und Bürger. Das Missbrauchspotenzial massenhafter Datensammlungen ist enorm. Wenn eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig sein kann, dann jedenfalls nur unter ganz engen und klar definierten Voraussetzungen. Diese hat das Gericht heute angemahnt.“
(Pressemitteilung des LDI vom 8.4.2014)