Urteil : Einladung Schwerbehinderter zum Vorstellungsgespräch bei öffentlichem Arbeitgeber (Ls) : aus der RDV 3/2021, Seite 166
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2020 – 9 Sa 18/20 –)
- Die Verletzung der in § 165 S. 3 SGB IX geregelten Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers, eine/n schwerbehinderte/n Bewerber/in zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, begründet regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung (s. u.a. BAG, Urteil vom 11. August 2016 – 8 AZR 375/15 –, BAGE 156, 107-124, Rn. 13-25).
- Nach § 165 S. 3 SGB IX ist eine Einladung nur entbehrlich, wenn dem schwerbehinderten Menschen die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.