Kurzbeitrag : Einsatz von KI bei der Hausarbeit: „Jugendschutz in der fortschreitenden Digitalisierung unter besonderer Berücksichtigung von Altersgrenzen“ : aus der RDV 3/2026, Seite 144 bis 147
Der Einsatz von KI bei Hausarbeiten verändert wissenschaftliches Arbeiten grundlegend. KI kann Studierende bei Strukturierung, Schreibprozess und Analyse unterstützen, erfordert jedoch kritisches Denken und hohe KI-Kompetenz. Besonders im Spannungsfeld von Digitalisierung, Jugendschutz und Altersgrenzen zeigt sich, wie wichtig ein reflektierter und verantwortungsvoller Umgang mit künstlicher Intelligenz ist.
Vormerkung:
Seit dem Wintersemester 2022/2023 führe ich an der Technischen Hochschule Köln im Studiengang Wirtschaftsrecht eine Lehrveranstaltung unter Einsatz von KI durch. Die Studierenden werden im Rahmen der Veranstaltung im KI- und Datenrecht unterrichtet. Zugleich fertigen die Studierenden semesterbegleitend eine Hausarbeit an, bei der ein von der TH Köln bereitgestelltes KI-System als Hilfsmittel eingesetzt wird. In diesem Format sind die fachlichen Fähigkeiten der ebenso gefordert und gefördert wie ihre KI-Kompetenz. Statt die Studierenden bei der Bestimmung des zulässigen KI-Einsatzes im Regen stehen zu lassen, binde ich die Technologie bei Hausarbeiten in diesem Format aktiv in die Prüfung ein. Der Einsatz von KI ist in diesen Hausarbeiten ausdrücklich erwünscht. Aufgabe der Studierenden ist es, im Dialog mit dem hauseigenen Chatbot der TH Köln eine Arbeit zu einem vorgegebenen Thema zu verfassen. Neben der inhaltlichen Leistung ist für die Bewertung entscheidend, dass die Prüflinge aufzeigen, an welchen Stellen der Bot an seine Grenzen gestoßen ist – etwa, weil er falsche Informationen ausgegeben oder eine kreative Lösung nicht gefunden hat. Die Ergebnisse dieser Auseinandersetzung stellen die Studierenden in einer mündlichen Prüfung vor. Die Hausarbeit wird bei der Bildung der Gesamtnote mit 40 % gewichtet und der mündliche Vortrag mit 60 %. Die Prüfungsordnung der Fakultät lässt den Einsatz von KI als Hilfsmittel nach dieser Maßgabe zu. So kann ich bei der Prüfung auf Grundlage des Prüfungsrechts unter Wahrung von Chancengleichheit und Prüfungsgerechtigkeit eine Bewertung vornehmen, bei der die Leistung der Studierenden unter deren kontrollierten Einsatz von KI bewertetet, wird. Die Fakultät hat sich aus diesem Grund dafür entschieden, sowohl in Bachelor- als auch in Masterprüfungen eine vergleichbare Kombination aus häuslicher Arbeit und mündlicher Prüfung vorzusehen. Die Bewertung der Prüfungsleistungen durch mich als Prüfer finden ohne jeden Einsatz von KI statt. Der nachfolgende Beitrag ist auf Grundlage einer Hausarbeit im Wintersemester 2025/2026 entstanden. Frau Etteldorf sterbt den Bachelor (LL.B.) im Wirtschaftsrecht im Sommer 2026 an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der TH Köln an. (Professor Dr. Rolf Schwartmann. Leiter des Masterstudienganges Medienrecht und Medienwirtschaft, LLM, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln).
I. Thema und Kontext der Hausarbeit
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer mediatisierten Lebenswelt auf, in der digitale Dienste selbstverständlicher Bestandteil des Lebens- und Schulalltags sind. Smartphones, soziale Netzwerke, Streamingdienste und Online-Games sind keine Zusatzangebote mehr, sondern strukturieren Kommunikation, Freizeitgestaltung, Meinungsbildung und soziale Teilhabe. Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet den Minderjährigen Chancen, die es in der Bandbreite so noch nicht gegeben hat. Zugleich wächst auch die Bandbreite an Risiken, die sich hinter dem immer größer werdenden Spektrum unterschiedlicher Anbieter und Akteure birgt.
Die Minderjährigen konsumieren altersungerechte Inhalte und beteiligen sich an der digitalen Welt, indem sie sich in Form von Beiträgen und Selbstinszenierungen auf diversen Plattformen ausdrücken. Indes sind die Minderjährigen nicht nur Rezipienten, sondern auch zugleich Teilnehmer und Akteure im digitalen Raum. Die heute verfügbare Vielzahl digitaler Dienste fördert die Ausweitung und Ausdifferenzierung der eigenen Rolle, zeitgleich multiplizieren sich die Risiken.[1] Die Risiken, die aus dem Konsum und der Selbstinszenierung resultieren, werden in der Schule zwar angerissen, jedoch erfolgt keine adäquate Anleitung zur Handhabung digitaler Dienste und den damit verbundenen Risiken. Zudem fehlt vielen Minderjährigen das Bewusstsein, dass ihre veröffentlichten Kommentare, Bilder und Beiträge von Dritten gesehen und möglicherweise missbraucht werden können. Hinzu kommt auch, dass Eltern aus multiplen Gründen wie bspw. fehlender technischer Kenntnisse, zeitlichen Engpässen oder anderen etwaigen Gründen keine Maßnahmen für den Schutz ihrer Kinder im digitalen Raum vornehmen.
Vor diesem Hintergrund widmet sich die zugrunde liegende Hausarbeit dem Thema „Jugendschutz in der fortschreitenden Digitalisierung unter besonderer Berücksichtigung von Altersgrenzen“. Untersucht wird, welche Funktionen Altersgrenzen im Jugendmedienschutz übernehmen, wie sie rechtlich ausgestaltet sind und in welchem Umfang sie den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum tatsächlich gewährleisten können. Die nachfolgenden Ausführungen knüpfen an die in der Hausarbeit entwickelten Ergebnisse an und nutzen sie als Referenzrahmen für die Reflexion des KI-Einsatzes im Schreibprozess. Während die Hausarbeit primär die materiell-rechtlichen Fragen des Jugendschutzes behandelt, richtet sich der Fokus des zweiten Teiles auf die Zielsetzung der Reflexion und der dritte Teil auf die methodische Ebene des wissenschaftlichen Arbeitens mit KI als Werkzeug. Der vierte Teil fasst noch mal alle Ergebnisse zusammen.
Im Mittelpunkt des inhaltlichen Teils steht die Frage: Welche Ziele verfolgt das Jugendmedienschutzrecht und welche Rolle spielen dabei die vorgesehenen Altersgrenzen als zentrales Steuerungsinstrument?
Die Gesetzgebung setzt voraus, dass der Staat Schutzmaßnahmen anwendet, die den Anforderungen des Schutzauftrages entsprechen. Der Schutzauftrag im Umgang mit digitalen Medien umfasst Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren im Internet schützen und gleichzeitig ihre Medienkompetenz fördert. Indes stellt der Gesetzgeber Neuregelungen für die Konkretisierung der Schutzziele auf, um den Anforderungen der modernen digitalen Umgebung gerecht zu werden. Die jugendschutzrechtlichen Schutzziele wurden durch die Reform 2021[2] neu strukturiert und in § 10a JuSchG konkretisiert. Sie umfassen den Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden und- gefährdenden Inhalten, den Integritätsschutz bei der Mediennutzung sowie die Förderziele. Die Umsetzung erfolgt durch Alterskennzeichnungen von Medieninhalten, Altersverifikationssystemen sowie technischen Durchsetzungsmechanismen.
Zeitgleich müssen gem. § 9 Nr. 2 SGB VIII die wachsenden Fähigkeiten und das zunehmende Bedürfnis von Kindern und Jugendlichen zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt werden. Die Nutzung digitaler Dienste stellt dabei einen zentralen Anwendungsbereich dar, da digitale Räume sowohl Möglichkeiten zur Selbstentfaltung als auch potenzielle Gefährdungen beinhalten. In diesem Zusammenhang kommt dem Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung eine besondere Bedeutung zu. Dieses Grundrecht, abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, umfasst die Befugnis grundsätzlich selbst über die Preisgabe personenbezogener Daten zu entscheiden. Um diesen ambivalenten Anforderungen nachzukommen, setzt der Gesetzgeber Rahmenbedingungen fest. Altersgrenzen sind solche Rahmenbedingungen und agieren als klassischer Schutzmechanismus, den Zugang zu bestimmten Online-Diensten zu steuern und altersbezogene Nutzungsbeschränkungen umzusetzen.
Im Jugendschutzgesetz (JuSchG)[3] und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)[4] sind die Altersstufen normiert, an die Zugangsbeschränkungen und Anbieterpflichten anknüpfen. Altersgrenzen fungieren damit als zentrales rechtliches Instrument. Bislang besteht jedoch keine abschließende rechtliche Klarheit hinsichtlich der Nutzung bestimmter Altersverifikationssysteme. Infolgedessen wird der gegebene Spielraum durch Altersgrenzen unterschiedlich bewertet.
Im Rahmen dessen sind die Mindest- und Maximalanforderungen relevant. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag legt nicht konkret dar, welche Mindest- und Maximalanforderungen zu stellen sind. Ein Hinweis bezüglich der Mindestanforderungen findet sich jedoch in § 5 JMStV wieder. Dieser stellt klar, dass die Anforderungen an ein zulässiges jugendgefährdendes Angebot höher sein müsse als die Anforderungen, unter denen ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot zulässig ist.
Die Maximalanforderung findet sich im § 4 JMStV wieder. Die Maximalanforderung besteht darin, dass insbesondere auch technisch begabten Jugendlichen der Zugang erschwert wird, jedoch Erwachsene nicht vom Zugriff auf das Angebot abgehalten werden. Dabei erkennt der Gesetzgeber folgende Maßnahmen für einen hinreichenden Jugendschutz an: der elektronische Identitätsausweis, eine qualifizierte elektronische Signatur, als auch eine Altersverifikation mittels Webcam. Unzureichende Überprüfungen sind IP-Adressen, der Recherchename oder auch die Prozessorseriennummer, die eine genaue Identifikation des Nutzers nicht ermöglichen.[5]
Die Idee und Funktion von Altersgrenzen ist grundsätzlich überzeugend und bietet auch einen gewissen Grad an Schutz. Die Praxis zeigt jedoch, wo die Altersgrenzen und dessen mögliches Schutzniveau an ihre Grenzen stoßen. Bereits auf normativer Ebene zeigt sich eine Fragmentierung zwischen jugendschutzrechtlichen Altersfreigaben und datenschutzrechtlichen Anforderungen.[6]
Praktisch verschärft sich das Problem auch dadurch, dass eine zuverlässige Altersfeststellung im Netz nur begrenzt möglich ist. Einfache Selbstauskünfte sind leicht zu umgehen, strengere Prüfungen erhöhen hingegen Hürden und führen zu Akzeptanz- und Zugangskonflikten. Aus technischer Sicht kommt hinzu, dass Altersverifikationssysteme fehleranfällig sein können, wenn falsche Einstufungen erfolgen. Zugleich auch missbrauchs- und umgehungsanfällig in Fällen von Nutzung fremder Konten, falsch gemachten Angaben und technischen Umgehungen bleiben.
Ein dauerhafter Zielkonflikt spiegelt sich auch dahingehend in der Datenschutzthematik wider, dass je „sicherer“ die Altersüberprüfung, desto eher werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet, was wiederum Fragen nach Datenminimierung, Zweckbindung, IT-Sicherheit und Verhältnismäßigkeit aufwirft. Schließlich ist auch die Durchsetzung der praktischen Umsetzung und Kontrolle der altersbezogenen Nutzungsbeschränkungen im Inland anspruchsvoll, da sie auf mehrere Akteure (staatlichen Behörden, Freiwilligen Selbstkontrollen, Dienstanbietern und Erziehungsberechtigten) und Verfahren verteilt ist und die Wirksamkeit altersbezogener Beschränkungen stark von der tatsächlichen Kontrolle, Nachweisbarkeit und Sanktionierungspraxis abhängt.
Der Digital Service Act[7] (DSA) wirkt diesen Problematiken entgegen, indem konkret der Art. 28 DSA Anbieter verpflichtet, einschlägige Maßnahmen zum Minderjährigenschutz zu treffen, wenn die geführte Online-Plattform für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Ergänzend zu Art. 28 DSA hat die Europäische Kommission Leitlinien[8] zur Umsetzung altersbezogener Schutzpflichten veröffentlicht, die insbesondere Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz Minderjähriger auf OnlinePlattformen konkretisieren.
Die aktuelle Debatte in Deutschland als auch EU-weit zeigt, dass der Schutzauftrag weiter ausgebaut und die dafür einzusetzenden Mittel der fortschreitenden Digitalisierung gerecht werden müssen. Zudem wird weiterhin diskutiert, ob ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media, ganz nach dem australischen Modell, eingeführt werden soll. Der erforderliche Handlungsbedarf zeigt sich auch in den politischen Verfahren. Die Bundesregierung hat eine interdisziplinäre Kommission aus 16 Experten unter dem Namen „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einberufen. Sie wird auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz erarbeiten.[9]Auch auf EU-Ebene werden jugendschutz- und datenschutzkonforme Lösungen konzipiert. Ein aktuelles Beispiel ist eine datenschutzfreundliche Altersverifikations-App[10], deren Prototyp die EU-Kommission im Juli 2025 vorgestellt hat. Mit dieser Lösung sollen Nutzer gegenüber Online-Plattformen nachweisen können, dass sie volljährig sind, ohne ihr genaues Alter oder weitere Identitätsdaten preiszugeben. Die App ist mit der geplanten europäischen Digital Identity Wallet verknüpft und setzt auf technische Verfahren, die nur das Ergebnis „über/unter 18“ übermitteln, ohne die zugrunde liegenden personenbezogenen Daten preiszugeben.
Insgesamt zeigt die Auswertung der aktuellen Debatten und Regulierungsvorhaben sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene, dass der Kinder- und Jugendmedienschutz vor der Herausforderung steht, wirksame Schutzmechanismen mit Wahrung der Informations- und Teilrechthabe junger Menschen zu verbinden. Der sechste Medienänderungsstaatsvertrag[11] wurde in der Hausarbeit zwar nicht thematisiert, bestätigt aber eindeutig das Ergebnis, dass der Handlungsbedarf weiterhin groß ist. Der sechste Medienänderungsstaatsvertrag trat am 1.12.2025 in allen Bundesländern in Kraft und verfolgt das Ziel, die bestehenden Jugendschutzziele weiterzuentwickeln, ihre Anwendung zu vereinfachen und eine bessere technische wie organisatorische Verknüpfung zu schaffen.
II. Hintergrund und Zielsetzung der Reflexion
Im Rahmen der Vorlesung „Europäisches und Deutsches Datenschutzrecht und KI-Recht“ bei Prof. Dr. Schwartmann an der Technischen Hochschule Köln wurde die Ausfertigung einer Hausarbeit unter begleitendem Einsatz generativer KI erprobt. Voraussetzung war, dass die aktive Auseinandersetzung mit der KI verschriftlicht wird. Die Verschriftlichung beinhaltet die Reibungspunkte, sowie die Schwächen und Stärken der KI. Diese wurden dann in einer wahrnehmbaren Form kenntlich gemacht, sei es farblich, durch einen Einzug oder ggf. auch im Anhang. Der Dialog wurde in dieser Hausarbeit durch eine kursive Schrift und den Sprecherlabeln „Ich“ und „Bot“ hervorgehoben.
Sowohl die Hausarbeit als auch die Reflexion verfolgen das Ziel, die Grenzen der KI sichtbar zu machen, ihre Auswirkungen auf Lern- und Arbeitsprozesse und Kriterien für einen verantwortungsvollen, transparenten und fachlich fundierten Umgang mit KI zu entwickeln.
III. Einsatz von KI im Schreibprozess
Bereits zu Beginn stand die Entscheidung fest, dass die KI nicht zur Recherchetätigkeit bzw. beim Zitieren als Tool genutzt wird, da es sich in einem großen Umfang als unbrauchbares Werkzeug bezüglich der Literaturrecherche erweist. Quellen werden falsch zitiert oder teilweise auch frei erfunden. Die Fehleranfälligkeit ist zu groß und wäre im Schreibprozess ein Hindernis gewesen, so dass hier nicht weiter aufgeführt wird, inwieweit die KI Literatur richtig finden und zitieren kann. Dem ist entgegenzuhalten, dass es spezialisierte KI-Tools für die Literaturrecherche gibt, die im Vergleich zu den üblichen KI-Anbietern wahrscheinlich bessere Erfolge hinsichtlich existierenden und passenden Literaturquellen erzielen. Infolgedessen wäre eine Prüfung im Einzelnen erforderlich, ist jedoch nicht Gegenstand dieser Reflexion.
Die erste Phase im Schreibvorgang stellt die Vorarbeit dar. Zu Beginn war es schwierig, eigenständig die Themeninhalte ein bzw.- auszugrenzen, da das Thema an sich sehr weitreichend, jedoch die Seitenanzahl der Hausarbeit auf 10 Seiten begrenzt ist. Im ersten Schritt sind der KI alle wichtigen Informationen avisiert worden, nämlich dass in dem Schwerpunkt Europäisches und deutsches Datenschutzrecht eine 10-seitige Hausarbeit zum Thema „Jugendschutz in der fortschreitenden Digitalisierung unter besonderer Berücksichtigung von Altersgrenzen“ verfasst werden muss. Der damit zusammenhängende Prompt beinhaltete die Anforderung, eine geeignete, in drei Gliederungsebenen strukturierte Gliederung zu erstellen und wurde um den Eckpunkt, dass es einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen muss, ergänzt. Die Gliederung wurde innerhalb weniger Sekunden erstellt und entsprach auch den eigenen Vorüberlegungen. Hierbei erkennt man eine der Stärken von KI, nämlich eine äußerst schnelle Mustererkennungsfähigkeit, die in der Vorarbeit einen erheblichen Zeitvorteil mit sich bringt und auch als Brainstorming-Tool gut fungiert.
Nachdem die Gliederung generiert wurde, stand die Frage im Raum, wie vorzugsweise mit der KI als Werkzeug umzugehen ist. In der Recherchephase stellte sich dann heraus, dass es empfehlenswert ist, der KI eine Rolle zuzuweisen. Das hängt damit zusammen, dass durch die Vorgabe der Rolle die KI angewiesen ist, ihr Wissen auf einen bestimmten Bereich zu fokussieren. Darüber hinaus richtet sich die Tonalität und das Vokabular nach der Rolle und die Zuweisung einer Persona liefert die notwendige Kontextualisierung, so dass der KI dann eine spezifische Rolle zugewiesen wurde. Dem Bot wurde zuerst die Rolle des Professors zugewiesen und zusätzlich die erweiterte Rolle des Mentors. Aufgabe des Mentors ist die Hausarbeit zu begleiten, einen roten Faden zu bieten und auf Fehler aufmerksam zu machen. Dem Bot wurde auch die Frage gestellt, wie man seinen eigenen Prompt optimieren könnte, um präzise, detaillierte und hilfreiche Antworten zu erhalten.
Der Bot gab folgende Prompt-Struktur an: Als erstes das Ziel (Was ist das Ziel?). Zweitens den Kontext angeben (In welchem Rahmen sich die Anfrage bewegt). Als drittens den konkreten Auftrag aufgeben (Was muss getan werden? – prüfen, bewerten, verbessern, formulieren und kritisieren). Als letzter Schritt, den Fokus oder die Grenze angeben. Hier kommt es dann darauf an, den Fokus zu setzen und den Suchradius einzugrenzen.
Die Gliederung ist durch die KI dann bereits generiert gewesen. Nachdem dann die Vorarbeit hinsichtlich der zugewiesenen Rolle und einer passenden Prompt-Struktur stand, erfolgte der Einsatz der KI beim Verfassen der einzelnen Abschnitte im Wesentlichen nach dem gleichen Vorgehen. Der Titel des einzelnen Abschnitts wurde im Internet oder auch im Chat mit der KI eingegeben. Die erste Informationsbeschaffung erfolgte somit durch die unterschiedlichen Internetseiten und dem wiedergegebenen Inhalt von dem Bot. Nach dem Lesen wurden Verständnisfragen gestellt und einzelne relevante Anhaltspunkte herausgefiltert. Darauf aufbauend sind die relevanten Anhaltspunkte als Ankerpunkte bei der Suche in Beck-Online oder auch nach wissenschaftlichen Beiträgen im Internet genutzt worden. Als letztes erfolgte die eigene Analyse und die Verwendung der wissenschaftlichen Quellen zum Schreiben der einzelnen Abschnitte. Bei der Sortierung der eigenen Gedanken, der herausgefilterten Inhalte aus den wissenschaftlichen Quellen oder auch Verständnisfragen wurde zusätzlich die KI zur Hilfestellung herangezogen. In der Reflexion wird nicht auf jedes Kapitel eingegangen, sondern einzelne Abschnitte näher durchleuchtet.
Die Prompt Anweisung für das Kap. 2.1 „Bedeutung digitaler Dienste für Kinder und Jugendliche“ war sehr genau formuliert und es sollte dargelegt werden, weshalb die Digitalisierung eine erhebliche Rolle im Leben von Kindern und insbesondere bei Jugendlichen eine Rolle spielt. Dahingehend sollten auch passende Paragrafen, die die rechtliche Relevanz in Beziehung zur Lebenswelt – Relevanz Digitaler Dienste für Jugendliche – setzt, in sozial, rechtlich und privat kategorisiert werden. Dieser Anforderung ist der Bot anweisungsgemäß nachgekommen, so dass es hier weder zu Reibungsverlusten noch zu weiteren Bestrebungen, eine sinnvolle Antwort zu erhalten, kam. Aus diesem reibungslosen Prozess ist zu entnehmen, dass eine hohe Instruktionsgenauigkeit das Ergebnis sein kann, solange der Inhalt nicht zu komplex ist und der Prompt präzise formuliert wurde.
Kap. 3.1 umfasst den Abschnitt zu den Funktionen und der rechtlichen Einordnung von Altersgrenzen in Deutschland. Der Prompt zu diesem Abschnitt enthielt die Anweisung, Maßnahmen, die den benötigten Schutzbedarf für Jugendliche im digitalen Raum minimieren oder komplett abdecken, aufzuzählen. Hierbei sollten alle Maßnahmen herausselektiert werden, die direkt mit den Altersgrenzen zusammenhängen. Die KI kam dieser Anweisung inhaltlich auch nach. Der Bot verwies hier auf den § 10a JuSchG. Daran anknüpfend wurde dem Bot die Frage gestellt, ob es zu den Schutzzielen des § 10a JuSchG unterschiedliche gesetzliche Normen für die Altersgrenzen gab und wenn ja, welche es seien. Daraufhin bot die KI eine detaillierte Erklärung ohne eine konkrete Angabe der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungstypen und Normstrukturen. Dahingehend musste ein erweiterter Prompt formuliert werden, der die Anweisung enthielt, welche unterschiedlichen gesetzlichen Normen an die Schutzziele des § 10a JuSchG anknüpfen. Die Antwort war eine detaillierte Erklärung ohne eine konkrete Angabe der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungstypen und Normstrukturen. Mithin wurde ein letzter Prompt formuliert, mit der Anweisung, ergänzend eine systematische Übersicht, die in Schutzziel, Norm und einer Alterslogik strukturiert ist, zu erstellen. Die Übersicht gab dann tragbare Ergebnisse, die wiederum als Anhaltspunkte für die Verfassung des Textes bzw. des Abschnittes verwendet werden konnten. Hier offenbart sich eine deutliche Fehlkommunikation. Dadurch bedingt, dass der Prompt nicht in seinem Potenzial ausreichend ausgeschöpft wurde. Dies verdeutlicht u.a., dass die KI nur auf der Grundlage der von ihr enthaltenen Anweisungen agiert und die Verantwortung für unzureichende Ergebnisse daher maßgeblich bei dem Nutzenden liegt, wenn der zugrunde liegende Prompt unklar oder unpräzise formuliert wurde.
An der Stelle kann der vorherige Abschnitt als Vergleich herangezogen werden. Die Anforderung war simpler und der Prompt genauer formuliert, während die Anweisung bezüglich Kapitel 3.1 eine juristisch größere Hürde für die KI darstellt, welche ohne einen präzisen formulierten Prompt, keine auf Anhieb zufriedenstellende Antwort gab. Daraus folgt, dass eine richtige Prompting-Kompetenz als Basiskompetenz beherrscht werden muss um klare, zielgerichtete und strukturierte Eingaben an die KI-Systeme zu formulieren, die hochwertige und sinnvolle Antworten ermöglichen. Auf der anderen Seite erkennt man hier eine Schwäche der KI. Hier erfolgte keine korrekte Beantwortung der Frage, sondern ein oberflächliches Umgehen der ursprünglich gestellten Frage.
In der Hausarbeit wurde ebenfalls angestrebt, einen sprachlichen kohärenten Text zu verfassen, welcher den Anforderungen einer akademischen Arbeit nachkommt. Mithin wurde die KI auch gezielt für sprachlich stilistische Aufgaben genutzt. Die Anweisung für einen Übergang von Kap. 2.2 „Risiken und Schutzbedarf im digitalen Raum“ zu Kap. 3.1 „Funktionen und rechtliche Einordnung von Altersgrenzen in Deutschland“ lautete, eine wissenschaftlich nüchterne Überleitung (2-3 Sätze), der den Zusammenhang zwischen den Schutzzielen und den Altersgrenzen erklärt, zu formulieren. Die KI bot eine passende Überleitung. Das beweist, dass die KI eine ausgeprägte Stärke in Textkohärenz besitzt, da sie passende Überleitungen zwischen den Abschnitten generiert und so einen gut strukturierten, leicht nachvollziehbaren Argumentationsgang ermöglicht.
Ein Exkurs in die offiziellen Empfehlungen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zeigt, dass bereits Forderungen bestehen, sogenannte 4K-Kompetenzen (Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken) als Gestaltungsmerkmal im Unterricht und in den Lernprozessen der Schüler zu integrieren. Die 4K-Kompetenzen sind vier Kernfähigkeiten, die die essenzielle Basis für den Schul- und Arbeitsalltag bilden. Das Bild der 4K-Kompetenzen lässt sich ideal auf den Schreibprozess mit der KI übertragen.
Die erste 4K-Kompetenz ist die Kommunikation. Die Nutzung von KI eröffnet auch im Bereich der Kommunikation neue Formen des Austauschs zwischen Mensch und System. In diesem Verständnis wird KI nicht nur als Textgenerator, sondern als dialogisches Gegenüber genutzt. Die Formulierung der Prompts erforderte eine präzise und adressatenorientierte Kommunikation mit der KI, um fachlich korrekte und verständliche Antworten zu erhalten. Eine weitere Komponente der Kommunikation stellt der fortlaufende Dialog mit der KI, Rückfragen zu stellen, Begriffe zu klären und andere Formen von Feedback zu erhalten, dar. Je enger das Promptkorsett ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, sinnvolle und adäquate Antworten zu erhalten.
Die Kollaboration steht für die Gestaltung der Zusammenarbeit mit der KI als Werkzeug. Zentral ist hier der Aspekt, dass die KI die eigene Denkleistung und den Schreibprozess als kollaborativer Partner ergänzt und nicht die eigene Leistung ersetzt. Die Reflexion verdeutlicht diese Kollaboration. Das bietet sich vor allem dann an, wenn eigene Argumentationen formuliert oder auch Analysen durchgeführt werden, indem die KI nach möglichen Gegenargumenten oder auch nach Lücken bzw. Flecken in der Analyse erfragt wird. Folglich kennzeichnet sich die Kollaboration dadurch, die menschliche Urteilsfähigkeit und maschinelle Vorschlagskraft produktiv miteinander zu verknüpfen, um Denkblockaden zu überwinden, neue Perspektiven zu gewinnen und Fehler zu erkennen.
Die Nutzung von KI-Systemen berührt unmittelbar die Kreativität als eine zentrale 4K-Kompetenz. Kreativität zeigt sich im wissenschaftlichen Arbeiten nicht nur in „originellen Ideen“, sondern vor allem in der eigenständigen Auswahl von Schwerpunkten, Quellen und der Entwicklung einer eigenen Argumentationslinie. Sie setzt voraus, dass der Verfasser eine klare innere Vorstellung davon hat, was inhaltlich noch formuliert werden muss, selbst wenn das Gedachte zunächst noch nicht vollständig ausformuliert ist. Gerade in solchen Situationen kann KI als Übersetzungs- und Strukturierungshilfe fungieren. Werden die eigenen, noch unscharfen Gedanken in präzise Schlüsselwörter und Arbeitsaufträge gefasst, ist die KI in der Lage, das gedanklich bereits angelegte Konzept in eine sprachlich und formal ausgearbeitete Abfassung zu überführen. Zugleich eröffnet der Einsatz von KI einen Spielraum, um in kurzer Zeit mögliche Gegenargumente, alternative Gliederungen, unterschiedliche Themenzuschnitte sowie Lösungsvorschläge zu generieren, die die eigenen Gedankengänge fortentwickeln.
Die letzte und absolut wichtigste Kompetenz stellt das kritische Denken dar. Diese Kompetenz wird bereits früh angelegt und wird sowohl im schulischen als auch im universitären Kontext trainiert. Im Umgang mit KI- Systemen heißt das insbesondere, generierte Vorschläge nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern sie mit eigenen fachlichen Maßstäben, Wissen und Wertungen abzugleichen. Hier ist jedoch die Gefahr groß, dass trotz kritischen Denkens, Fehler übernommen werden. Die Grenzen zwischen menschlichem Urteil und maschinellen Ergebnissen verschwimmen durch die fortschreitende Leistungsfähigkeit der KI immer mehr. Um dieser Verschiebung bewusst entgegenzustellen, wurden stets wissenschaftlich Texte ausgewertet, die die Antwort der KI entweder bejahen oder dementieren. Dieser Exkurs ermöglicht es nun, die weiteren Stellen der Reflexion im Hinblick auf die 4K-Kompetenzen zu verstehen. Mit dem Ende dieses Exkurses wendet sich der Fokus erneut den relevanten Passagen der Hausarbeit zu.
Die KI kann auch gut als Gedankenstütze genutzt werden. Das konkrete Verhältnis von nationalen Gestaltungsspielräumen zum europäischen Rechtsrahmen im Kap. 4.2 war zu Beginn als Dynamik nicht komplett verständlich. Die KI bot dann eine souveräne Antwort, nämlich dass im digitalisierten Jugendschutz ein arbeitsteiliges Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalen Altersgrenzen besteht und welche Gesetze das arbeitsteilige Verständnis prägen.
Im Hinblick auf die Schlussbetrachtung bzw. auf die letzte Aufgabe, einen differenzierten Ausblick auf die Weiterentwicklung altersbezogener Schutzmechanismen von gesetzlichen Normen und noch anstehenden Leitlinien, Forderungen und Gesetzesentwürfen mit dem Fokus auf 2025/2026 zeigte die KI einige Schwächen auf. Es wurde lediglich ein ausformulierter Text ohne konkrete Nennung von Vorhaben in der Politik, sei es jetzt auf nationaler oder auch EU-Ebene, genannt. Hierbei erkennt man, dass die KI konstant mit weiteren Informationen und Daten gefüttert werden muss, um überhaupt einen Ausblick aufzeigen zu können. Mithin wurde hier komplett eigenständig ein Ausblick herausgearbeitet und im Anschluss der KI zur Informationsaufnahme- und Verarbeitung gegeben.
Dies erfolgte dadurch, dass dem Bot die Information übermittelt wurde, dass der Text zu allgemein gefasst sei und eine eigenständige Recherche erfolgt ist. Hierbei sei man auf den Text „Altersbegrenzung für Social Media“[12] verfasst vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages und der „Erklärung 1/2025 zur Altersfeststellung[13], angenommen am 11.2.2025, durch den europäischen Datenschutzausschusses, gestoßen. Dem Bot wurde darauf aufbauend die Anweisung erteilt, zwei bis drei Kernpunkte bezüglich der Altersgrenzen aus den Texten herauszuarbeiten. Hier zeigte sich die KI wieder behilflich, indem sie auch innerhalb von Sekunden den Inhalt scannt und das Wichtigste wiedergibt. Die von der KI herausgefilterten Kernpunkte wurden dann noch mal auf Plausibilität geprüft und als Grundlage verwendet, einen differenzierten Ausblick auf die Weiterentwicklung altersbezogener Schutzmechanismen zu geben.
IV. Bewertung und Grenzen des KI-Einsatzes
Zusammenfassend sind aus dem KI-begleitenden Schreibprozess folgende Resultate zusammengekommen. In erster Linie ist der Inhalt der Prompt-Struktur das Wichtigste. Damit die KI eine bessere Antwort geben kann, sollte das Prompt-Korsett so eng wie möglich geschnürt sein. Mithin ist das Ziel, einem bias-freien Prompt zu formulieren. Bei der bias-freien Formulierung geht es darum, dass keine Verzerrung des Inhalts durch eigenes Verschulden resultiert. Um dies zu umgehen, wurden gängige Action-Verbs statt suggestiv-formulierte Prompts in die Prompt-Formulierung implementiert. Die gängigen Prompts wirken neutralisierend.
Die KI kann tatsächlich auch als Ankerungshilfe dienen, um schneller in den Schreibprozess zu kommen. Die Ankerpunkte werden aus der Antwort der KI herausselektiert wie bspw. das Wort „Altersverifikationssysteme“. Die generierten Erklärungen bieten viele Anhaltspunkte, die man in unterschiedlichen Datenbanken, bei dieser Hausarbeit hauptsächlich Beck-online, einfach eingibt und zahlreiche passende juristische Arbeiten zur Quellenarbeit geboten werden.
Am Ende der Hausarbeit ist der Bot gebeten worden, die Hausarbeit auf Logikfehler, juristisch unsauberen Formulierungen und Wiederholungen zu kontrollieren; zusätzlich die Rolle des Mentors zu streichen, stattdessen als Professor zu korrigieren. Hier ist die KI eine gute Ergänzung, um Fehler zu korrigieren und das Verfasste sprachlich aufzupolieren, indem komplexe und verschachtelte Sätze leserlicher verfasst und Dopplungen gestrichen werden.
Anhand dieser Hausarbeit ist zu sehen, dass ein souveräner Umgang mit der KI eine immer wichtig werdende Kompetenz darstellt. Nicht nur im akademischen Bereich ist ein souveräner Umgang mit der KI äußerst relevant, sondern auch im privaten Bereich, um eine ungewollte Informationsaufnahme von nicht wahrheitsgemäßer KI-generierter Antworten zu vermeiden.
Die in der Hausarbeit aufgezeigte Ambivalenz der Digitalisierung gegenüber Kindern und Jugendlichen macht deutlich, dass Schutzmaßnahmen und digitale Teilhabe in ein sorgfältiges austariertes Gleichgewicht gebracht werden muss. Die einerseits erweiterte Teilhabechance und die andererseits erheblichen Gefährdungsrisiken spiegeln sich im Umgang mit generativer KI in der Hausarbeit bzw. auch im Studium wider. Auch hier eröffnen sich erhebliche Potenziale für Strukturierung, Veranschaulichung und Effizienz. Zugleich besteht die Gefahr einer unkritischen Übernahme fehlerhafter oder verzerrter Inhalte. Ein reflektierter Einsatz von KI erfordert daher, ähnlich wie der Jugendschutz im digitalen Raum, klare Rahmenbedingungen, ausreichende Kompetenzbildung und eine stetige Sensibilisierung für Risiken. So wie Minderjährige beim Aufwachsen in digitalen Umgebungen begleitet werden müssen, benötigen auch Studierende Leitplanken, um KI als Werkzeug verantwortungsvoll zu nutzen, ohne die eigene wissenschaftliche Urteilsfähigkeit zu untergraben.
Als abschließender Satz: Mit der KI arbeiten, nicht sie arbeiten lassen.
*Sophie Etteldorf, Jugendschutz in der fortschreitenden Digitalisierung unter besonderer Berücksichtigung von Altersgrenzen, Hausarbeit TH Köln, Studiengang Wirtschaftsrecht, 2026.
[1] Vgl. Spindler/Schuster/Kaesling/Erdermir/Waldeck, Kommentar zum Recht der elektronischen Medien, 5. Aufl., München 2026, JMStV, § 11 Rn. 23-29.
[2] § 10 a JuSchG (BGBI. I 2021, 742)
[3] Jugendschutzgesetz vom 23.7.2002 (BGBI. I. S. 2730), das zuletzt durch Art. 12 des Gesetzes vom 6.5.2024 (BGBI. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist.
[4] Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) vom 13.9.2002, in der Fassung des Fünften Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag), in Kraft seit 1.10.2024, abrufbar unter Staatsvertag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien.
[5] Vgl. Hoeren/Sieber/Holznagel/Altenhain, Handbuch Multimedia-Recht, Teil 29, Rn.67-82.
[6] Vgl. Schreiber/Gottwald, Jugendschutz durch Datenschutz, MMR 2021, 476.
[7] Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste), ABI. L 277 v. 27.10.2022, pp.1-102, dort Art. 4 ff..
[8] Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission – Leitlinien für Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet gem. Art. 28 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2022/2065.
[9] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesregierung beruft Expertenkommission ein, https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt-bundesregierung-beruft-expertenkommission-ein-269660, abgerufen am 28.2.2026.
[10] Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 14.7.2025, Kommission stellt Leitlinien und Prototyp einer App zur Altersüberprüfung unter https://digitalstrategy.ec.europa.eu vor, abgerufen am 12.3.2026.
[11] Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland in Kraft seit 7.11.2020, in der Fassung des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages, in Kraft seit 1.12.2025, abrufbar unter Sechster Medienstaatsvertrag.
[12] Deutscher Bundestag, Altersbegrenzung für soziale Netzwerke (WD 7-3000- 03625), wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 7
[13] Europäischer Datenschutzausschuss, Erklärung 1/2025 zur Altersfeststellung, angenommen am 11.2.2025, veröffentlicht am 12.2.2025, https://www.edpb.europa.eu//system/files/2025-07/edpb-statement_2025021ageassurance_de.pdf, abgerufen am 12.3.2026.
