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Urteil : Fristversäumnis bei kurz vor Fristablauf erfolgtem Faxversand (Ls) : aus der RDV 4/2015, Seite 206

(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2015 – 15 Sa 11/15 –)

Archiv RDV
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Ein vergeblicher Faxversuch um zehn Minuten vor zwölf ist jedenfalls dann nicht entschuldbar, wenn es zuvor schon zu zeitlichen Unregelmäßigkeiten bei der Faxversendung mittels Voice over IP (VoIP) kam.