Urteil : Zur zusätzlichen Identifizierung durch Kopie des Reisepasses bei Nicht-EU-Bürgern (Ls) (EuGH, Urteil vom 06.04.2017) : aus der RDV 4/2017, Seite 192
(Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 6. April 2017 – C 668/15 – JyskeFinans)
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft ist dahin auszulegen, dass er einer Praxis eines Kreditinstituts nicht entgegensteht, wonach einem Kunden, in dessen Führerschein ein anderes Geburtsland als ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation angegeben ist, das Erfordernis einer zusätzlichen Identifizierung durch Vorlage einer Kopie seines Reisepasses oder seiner Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird.