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Bericht aus Brüssel : Die künftige Regelung des Datenschutzes in der EU : aus der RDV 4/2024, Seite 250 bis 251

Axel VossArchiv RDV
Lesezeit 4 Min.

Die künftige Regelung des Datenschutzes in der EU

In der sich schnell entwickelnden digitalen Landschaft von heute sind Daten das neue Öl, ein entscheidendes Wirtschaftsgut, das Innovationen vorantreibt, neue Erkenntnisse bringt, das Wirtschaftswachstum fördert und die globale Wettbewerbsfähigkeit steigert. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir unseren Ansatz zur Datenregulierung überdenken müssen, wenn Europa eine führende wirtschaftliche Kraft auf der Weltbühne bleiben soll. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) war zwar bei ihrer Einführung bahnbrechend, erfordert aber jetzt eine strategische Überarbeitung, um das volle Potenzial von Daten zu erschließen und gleichzeitig die Privatsphäre zu schützen.

Der wirtschaftliche Imperativ der Datennutzung

Daten sind das Lebenselixier der modernen Wirtschaft. Sie treiben Künstliche Intelligenz an, liefern Informationen für politische Entscheidungen und ermöglichen es Unternehmen, personalisierte Dienstleistungen anzubieten. In Sektoren, die vom Gesundheitswesen bis zum Finanzwesen reichen, kann die strategische Nutzung von Daten zu erheblichen Fortschritten und Effizienzsteigerungen führen. Damit Europa diese Chancen nutzen kann, brauchen wir einen Rechtsrahmen, der den Datenaustausch und die Innovation fördert und gleichzeitig den Schutz des Einzelnen gewährleistet.

Überarbeitung der DS-GVO: Ein ausgewogener Ansatz

Die DS-GVO war ein großer Schritt zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten und des Rechts auf Privatsphäre in der EU. Allerdings hat sich die digitale Welt seit ihrer Umsetzung erheblich weiterentwickelt. Die aktuellen Vorschriften stellen deshalb heute Herausforderungen dar, die Innovation und Wirtschaftswachstum hemmen können.

  1. Erleichterung des Datenzugangs und der gemeinsamen Nutzung: Die Betonung der DS-GVO von Zustimmung und die strengen Regeln für die Datenverarbeitung können den für den technologischen Fortschritt notwendigen Datenfluss behindern. Wir müssen diese Bestimmungen überarbeiten, um den Datenaustausch zwischen Unternehmen und über Grenzen hinweg zu erleichtern und eine dynamischere Datenwirtschaft zu fördern. Durch die Vereinfachung der Zustimmungsmechanismen und die Schaffung klarer Leitlinien für die gemeinsame Nutzung von Daten in bestimmten Kontexten können wir die Privatsphäre wahren, ohne die Innovation zu gefährden.
  2. Förderung der datengesteuerten Innovation: Innovation gedeiht in einem Umfeld, in dem Daten zugänglich und nutzbar sind. Wir sollten die Einführung von Reallaboren in Erwägung ziehen, die es Unternehmen ermöglichen, unter überwachten Bedingungen mit neuen Technologien und Datennutzungsmodellen zu experimentieren. Diese Labore können wertvolle Erkenntnisse liefern und dazu beitragen, Datenschutzpraktiken zu verfeinern, ohne den Einzelnen übermäßigen Risiken auszusetzen.
  1. Förderung von öffentlich-privaten Partnerschaften: Öffentlich-private Partnerschaften sind unerlässlich, um das volle Potenzial von Daten auszuschöpfen. Die überarbeitete DS-GVO sollte die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, der Wissenschaft und dem privaten Sektor fördern. Durch die Förderung von Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten und von gemeinsamen Initiativen können wir unser kollektives Fachwissen nutzen, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.
  2. Unterstützung von KMU und Start-ups: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups stehen oft an der Spitze der Innovation, können aber durch die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften unverhältnismäßig stark belastet werden. Eine Vereinfachung der rechtlichen Anforderungen für diese Unternehmen bei gleichzeitiger Einhaltung grundlegender Datenschutzprinzipien kann den Unternehmergeist und die wirtschaftliche Dynamik fördern.

Gewährleistung einer ethischen Nutzung und des öffentlichen Vertrauens

Während wir für einen besseren Datenzugang eintreten, müssen wir uns weiterhin für eine ethische Datennutzung und die Wahrung des öffentlichen Vertrauens einsetzen. Die überarbeitete DS-GVO sollte:

  • Transparenz und Rechenschaftspflicht verbessern: Sicherstellen, dass Organisationen transparent machen, wie sie Daten nutzen, und dass sie bei Missbrauch zur Rechenschaft gezogen werden. Die Stärkung von Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung ist von entscheidender Bedeutung.
  • Befähigung des Einzelnen: Der Einzelne erhält mehr Kontrolle über seine Daten durch erweiterte Rechte und einfachere Verfahren für den Zugang zu Daten sowie deren Korrektur und Löschung.
  • Fokus auf Datensicherheit: Angesichts der zunehmenden Cyber-Bedrohungen müssen robuste Datensicherheitsmaßnahmen ein Eckpfeiler jeder überarbeiteten Verordnung sein. Die Förderung bewährter Verfahren und regelmäßiger Sicherheitsprüfungen kann sowohl Unternehmen als auch Verbraucher schützen.

Schlussfolgerung: Eine Vision für Europas Datenzukunft

Wenn wir in die Zukunft blicken, ist es unerlässlich, dass Europa Daten als strategisches Gut begreift. Durch eine Überarbeitung der DS-GVO, die ein Gleichgewicht zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen herstellt, können wir ein Regelungsumfeld schaffen, das Innovationen fördert, das Wachstum vorantreibt und unsere Werte des Datenschutzes und der Sicherheit aufrechterhält. Dieser ausgewogene Ansatz, die Verbindung von Werten mit Technologie, wird Europa nicht nur als führendes Land im Datenschutz positionieren, sondern auch als globales Kraftzentrum in der digitalen Wirtschaft. Dabei wird allerdings die Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle spielen – hier müssen wir um einiges besser werden.

Auf diesem Weg müssen wir einen offenen Dialog mit den Interessengruppen führen, an den technologischen Fortschritt angepasst bleiben und sicherstellen, dass unsere Politik die Dynamik der digitalen Welt widerspiegelt. Gemeinsam können wir eine Zukunft aufbauen, in der Daten als Katalysator für Wohlstand und Fortschritt dienen und Europa seinen Platz an der Spitze der globalen digitalen Wirtschaft sichern.

* Axel Voss, MdEP, ist Berichterstatter der EVP für die KI-Verordnung sowie Schattenberichterstatter der EVP für die DS-GVO.