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Urteil : Abmahnung bei krankheitsbedingter Kündigung (Ls) : aus der RDV 5/2014, Seite 284 bis 285

(Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 18. März 2014 – 13 Sa 1207/13 –)

Archiv RDV
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Vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung kann eine Abmahnung geboten sein, wenn die Erkrankung durch ein steuerbares Verhalten beseitigt werden kann; hier: Wideraufnahme der unterbrochenen Medikation mit Psychopharmaka.

(Nicht amtlicher Leitsatz)