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Urteil : Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfoto in sozialen Netz werken (Ls) : aus der RDV 5/2014, Seite 284

(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. April 2014 – 17 Sa 2200/13 –)

Archiv RDV
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Eine private Veröffentlichung eines Säuglingspatienten eines Krankenhauses durch eine Pflegerin in einem sozialen Netzwerk stellt in der Regel einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Aufgrund besonderer Umstände kann ein solches Verhalten aber auch nur eine ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung rechtfertigen.

(Nicht amtlicher Leitsatz)