Urteil : Kein Datenschutz-Auskunftsanspruch bei Sicherheitskopien wegen unverhältnismäßigen Aufwands (Ls) : aus der RDV 5/2020, Seite 278 bis 279
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 21. Februar 2020 – 4 O 6/19 –)
Zwar ist die Spezialnorm zu Daten in Backups aus dem BDSG a. F. mit Inkrafttreten der DS-GVO entfallen, wonach die Auskunft entfallen durfte, wenn die Daten ausschließlich der Datensicherung dienten und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert hätte. Der Wegfall dieser Spezialnorm bedeutet jedoch keineswegs, dass nun sämtliche Backups Gegenstand der Auskunftsverpflichtung geworden wären. Greifen kann der Einwand des unverhältnismäßigen Aufwands.
(Nicht amtliche Leitsätze)