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Urteil : Datenschutz-Information über ein Objekt als personenbezogenes Datum und Kopieanspruch (Ls) : aus der RDV 5/2021, Seite 292 bis 294

(Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 29. April 2021 – 1 A 1343/19 –)

Archiv RDV
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  1. Ein Beweissicherungsgutachten über ein Objekt stellt insgesamt ein personenbezogenes Datum dar, da es regelmäßig zum Zweck der Vermögens- und Eigentumserfassung erstellt wird. 2. Art 15 Abs. 3 DS-GVO umfasst die Herausgabe einer vollständigen Kopie eines solchen Gutachtens an den datenschutzrechtlich betroffenen Eigentümer.