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Urteil : Konkurrenz von Bewerbern mit dienstlichen Beurteilungen und Bewerbern mit Arbeitszeugnissen (Ls) : aus der RDV 5/2021, Seite 291

(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Juli 2021 – 1 B 1822/20 –)

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Ein heterogenes Bewerberfeld mit Bewerbern, für die keine dienstlichen Beurteilungen, sondern Arbeitszeugnisse vorliegen, rechtfertigt es grundsätzlich nicht, im Verhältnis der Bewerber, für die dienstliche Beurteilungen vorliegen, deren Ergebnisse durch das gleichgewichtige Heranziehen von Auswahlinstrumenten, wie Intelligenztests und strukturierten Auswahlgesprächen, zu entwerten.