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Urteil : Kopftuchverbot kann gerechtfertigt sein (Ls) : aus der RDV 5/2021, Seite 264

(Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15. Juli 2021 – Rs. C-804/18 und C-341/19, PM –)

Archiv RDV
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  1. Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des AG gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden.
  1. Diese Rechtfertigung muss jedoch einem wirklichen Bedürfnis des AG entsprechen, und die nationalen Gerichte können im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats, und insbesondere den in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigeren nationalen Vorschriften, Rechnung tragen

(Nicht amtliche Leitsätze)