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Urteil : Kein Fernmeldegeheimnis bei privater E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz (Ls) : aus der RDV 6/2017, Seite 318

(Arbeitsgericht Weiden, Urteil vom 17. Mai 2017 – 3 Ga 6/17 –)

Archiv RDV
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  1. Das Fernmeldegeheimnis muss der Arbeitgeber auch bei gestatteter privater E-Mail-Nutzung nicht beachten, da das Telekommunikationsgesetz (TKG) kein Arbeitnehmerschutzgesetz ist (vgl. Fülbier, Splittgerber, NJW 2012, 1995, vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg vom 16.02.2011, 4 Sa 2132/10).
  1. Maßstab für die Zulässigkeit einer E-Mail-Kontrolle bei Verdachtsmomenten für einen Vertragsbruch des Arbeitnehmers ist § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, der eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt.

(Das LAG Nürnberg (3 SaGa 10/17) hat die Berufung zurückgewiesen.)