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DataAgen­da-Ar­beits­pa­pier 84 : Der „Digital Omnibus zur KI“

Die Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung — Fristverschiebungen und materielle Anpassungen im Überblick

Einleitung

Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird seither schrittweise anwendbar. Bereits vor Wirksamwerden ihrer materiell anspruchsvollsten Teile, wie der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, hat der Verordnungsgeber jedoch nachgesteuert. Anlass waren erkennbar praktische Umsetzungsprobleme: verzögerte Benennung nationaler Behörden und Konformitätsbewertungsstellen sowie das Fehlen harmonisierter Normen, Leitlinien und sonstiger Compliance-Werkzeuge, ohne welche die Hochrisiko-Anforderungen kaum rechtssicher zu erfüllen wären.

Die Antwort des europäischen Gesetzgebers ist die Verordnung (EU) 2026/1744. Anders als der Name „Omnibus“ nahelegt, bündelt sie nicht nur Fristverschiebungen, sondern justiert die KI-Verordnung an über vierzig Stellen nach.

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