18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 31 : Digitale-Inhalte-Richtlinie – Umsetzung ins deutsche Recht

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Die Europäische Union (EU) hat mit der Richtlinie über den Warenkauf (WKRL) (EU 2019/711) und der Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen (DIDRL) (EU) 2019/770) den Grundstein für ein digitales Kaufrecht gelegt. Für die Anwendbarkeit müssen die darin enthaltenen Bestimmungen in deutsches Recht übernommen werden. Im Zuge der Umsetzungsfreiheit einer EU-Richtlinie hat sich der nationale Gesetzgeber dazu entschieden, den Anpassungsbedarf innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorzunehmen. Die Änderungen sollen den Handel mit digitalen Gütern fördern und den Verbraucherschutz stärken. Das nun verabschiedete Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Eine Änderung war längst überfällig, da ein nicht geringer Teil der heutigen Waren digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthalten. Problematisch waren bis dato auch die unterschiedlichen nationalen Vertragsrechte, was eine Hürde für den internationalen Handel darstellte. Nun soll mit der EU-rechtlichen Gesetzgebung eine Harmonisierung erfolgen, in der vor allem der Schutz des Verbrauchers mehr Beachtung findet.

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