DataAgenda-Arbeitspapier 04 : EuGH: Facebook Fanpages (Der behördliche Einsatz von Facebook und Co.)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass Facebook Fanpage-Betreiber für Datenschutzverstöße vor allem beim Tracking auf Facebook mitverantwortlich sind. Dem Vorabentscheidungsverfahren am EuGH lag ein Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zugrunde. Das ULD hatte der Wirtschaftsakademie das Betreiben einer Facebook Fanpage mit der Begründung untersagt, dass die Besucher der Fanpage nicht über das Setzen eines Cookies und die damit verbundene Datenerhebung aufgeklärt würden.