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DataAgenda-Arbeitspapier 21 : EuGH-Urteil vom 16. Juli 2020 (C-311/18) : „Schrems II“

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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass europäische Unternehmen ihre Datenübermittlung in die USA nicht mehr auf das zwischen der EU-Kommission und US-Regierung ausgehandelte Privacy Shield-Abkommen stützen können. Bislang werden die meisten Datenübermittlungen in die USA auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250, das sog. EU-US-Privacy Shield, gestützt. Mit einem aktuellen Urteil hat der EuGH entschieden, dass das Privacy-Shield-Abkommen unwirksam ist.

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