18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 14 : Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz

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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses ist mit dem geltenden Datenschutzrecht unter entsprechenden Voraussetzungen vereinbar. Insbesondere bei Personalentscheidungen darf aber nicht allein auf dieses Instrument abgestellt werden. Die arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht gebietet durch KI erzeugte Entscheidungen zumindest eine Überprüfung durch einen entscheidungsbefugten Personalverantwortlichen.

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