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DataAgenda-Arbeitspapier 63 : Neue Gesetze zum Datenschutz: Aus TMG wird DDG – aus TTDSG wird TDDDG

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Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) seit 2018 unverändert ist, gibt es bei den übrigen Datenschutzvorschriften durchaus immer wieder Veränderungen. So wurde kürzlich das Telemediengesetz (TMG) zum 14.05.2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) am 25.08.2023 und der anschließenden Verabschiedung des DDG im Deutschen Bundestag am 21.03.2024 und im Bundesrat am 26.04.2024 wurde ein neues Kapitel für die digitale Sicherheit sowie die Transparenz für die Nutzenden in Europa und Deutschland aufgeschlagen. Schließlich zielte der Digital Services Act (DSA) als Rechtsakt der Europäischen Union darauf ab, das Online-Umfeld für Nutzende zu verbessern. Dieser soll für mehr Sicherheit und Transparenz im Internet sorgen, indem illegale Einträge, Hassreden und Ähnliches schneller entfernt werden können. Zudem soll die Sicherheit und Transparenz von digitalen Plattformen verbessert werden. Die Verordnung verpflichtet Online-Plattformen und
Diensteanbieter zu umfassenden Maßnahmen gegen illegale Inhalte, Desinformationen und Hassrede.

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