18. GDD-Sommer-Workshop
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DataAgenda-Arbeitspapier 27 : Nutzung US-amerikanischer Bürosoftware seit Schrems-II

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Seit Schrems-II kann das EU-US-Privacy-Shield-Abkommen, wegen der aus der Sicht des EuGH überzogenen Massenüberwachung durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden wie der NSA, Datenübermittlungen in die USA nicht mehr rechtfertigen. Aus demselben Grund scheiden dem EuGH zufolge auch Standardvertragsklauseln (Art. 46 DS-GVO) ohne weiteres als Legitimation für eine Datenübermittlung in die USA aus.

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