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Urteil : Anruf eines Marktforschungsinstituts muss nicht der Werbung dienen (Ls) : aus der RDV 1/2015, Seite 47 bis 48

(Amtsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 28. April 2014 – 31 C 120/14 –)

Archiv RDV
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Ein Anruf eines Marktforschungsinstituts für ein Interview oder eine Umfrage bei einem Gebwerbetreibenden ohne vorherige Einwilligung kann ggf. kein unzulässiger Werbeanruf sein, d.h. nicht der mittelbaren Absatzförderung dienen, wenn die Umfrage für mehrere unterschiedliche Auftraggeber durchgeführt wird.

(Nicht amtlicher Leitsatz)