Editorial : Bewährtes mit Facelift: Die RDV 2023 : aus der RDV 1/2023 Seite 3
Im Jahr 2023 steht die RDV vor ihrem vierzigsten Jubiläum. Sie ist erstmals 1985 erschienen. Im Vorwort des ersten Heftes hieß es, die Verarbeitung personenbezogener Daten berge eine Fülle von Problemen, die sich oft nur unter juristischen Gesichtspunkten lösen ließen. Das kann man weitsichtig nennen.
Unter der Schriftleitung von Dr. Georg Wronka sollte die RDV eine Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis sein. Seit dem Jahr 1988 war Prof. Peter Gola Mitglied der Schriftleitung, von 2013 an war er federführender Schriftleiter und Mitherausgeber. Die RDV ist der Zielsetzung der Gründungsherausgeber in 39 Jahrgängen gerecht geworden und hat das Recht des Datenschutzes mit seinen Bezügen zur Datensicherheit fast vier Jahrzehnte begleitet und vielleicht ein Stück geprägt. Heft 1/2023 markiert insofern eine Zäsur, als Peter Gola sich aus der operativen Betreuung der RDV zurückzieht und sie künftig als Ehrenherausgeber begleiten wird. Die Herausgeberschaft und Verantwortung für den Textteil wurde dem langjährigen Geschäftsführer der GDD, Andreas Jaspers, dem Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing und mir als zwei praxisnah arbeitenden Wissenschaftlern und Mitgliedern des GDD-Vorstands übertragen. Diese Funktion haben wir seit 2013 als Mitherausgeber neben Peter Gola inne.
Die bewährte Struktur des Heftes, mit den Hauptrubriken Aufsätze, Kurzbeiträge und Rechtsprechung behalten wir bei. Unter der Rubrik Berichte, Informationen, Sonstiges wollen wir künftig unter anderem regelmäßig Updates aus Brüssel veröffentlichen, die die Regulierungsaktivitäten der EU zu Daten und Digitalisierung erläutern. Grafisch und optisch hat der Verlag die RDV mit einem Facelift versehen, das die Identität der Zeitschrift in ihrer Tradition wahrt. Mit Blick auf die Bedeutung der Digitalisierung für den Datenschutz haben wir uns aber für den Untertitel „Zeitschrift für Datenschutz und Digitalisierung“ entschieden.
Beginnend mit diesem Heft geht ein neues Team an den Start. Wir werden von Lucia Burkhardt und Dr. Robin Mühlenbeck begleitet, die insbesondere die Redaktion des Rechtsprechungsteil übernommen haben. Das Redaktionsbüro ist in die Hände von Serena Roller und Christina Wengenroth übergegangen. Die Satzerstellung liegt auch weiterhin in den bewährten und geduldigen Händen von Frau Anna Wergen von der alka mediengestaltung gmbh. Seit 2013 verabschiedet sich die RDV auf der letzten Seite mit Humor. Künftig wechseln sich auf diesem Platz mit „Nachgefasst“ Achim Greser und Heribert Lenz, die Preisträger des Karikaturenpreises der deutschen Zeitungen 2022 mit „Schwakurai´s Schleppnetz“ von Heiko Sakurai ab, der diesen Preis 2021 erhalten hat. Für die RDV ist diese hochkarätige Besetzung der letzten Seite eine besondere Ehre.
Als Herausgeber sind wir ausgesprochen dankbar, dass wir einen breiten Kreis ausgewiesener Expertinnen und Experten aus Datenschutzaufsicht, Anwaltschaft, Wissenschaft und Unternehmenspraxis für den Praxisbeirat der RDV gewinnen konnten. Der Beirat ersetzt den bisherigen Herausgeberbeirat der RDV. Allen Mitwirkenden des aufgelösten Beirats danken wir auch im Namen des Verlags Datakontext sehr herzlich für die langjährige Begleitung. Den Mitwirkenden im neuen Beirat danken wir für die Bereitschaft, das Heft künftig beratend zu begleiten. Wir freuen uns, dass in unserem ersten „neuen“ Heft im Wesentlichen Mitglieder des Praxisbeirates Beiträge verfasst haben.
Alle gemeinsam wollen wir mit Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft dazu beitragen, dass der Datenschutz in ein angemessenes und fruchtbares Verhältnis zu anderen europäischen Grundrechten gesetzt wird, damit die Datenverarbeitung im Dienst der Menschheit stehen kann. So will es die DS-GVO in ihrem 4. Erwägungsgrund.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Kölner Forschungsstelle für Medienrecht
der Technischen Hochschule Köln,
Mitherausgeber von Recht der Datenverarbeitung
(RDV) sowie Vorsitzender
der Gesellschaft für Datenschutz und
Datensicherheit e.V. (GDD)