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Literaturhinweis : Datenschutzrecht : aus der RDV 2/2017, Seite 106 bis 107

Bergmann/Möhle/Herb, Datenschutzrecht – Kommentar, Bundesdatenschutzgesetz – Europäische Datenschutz-Grundverordnung – Datenschutzgesetze der Länder – Bereichsspezifischer Datenschutz, Boorberg-Verlag, Stuttgart Loseblattwerk in 3 Ordnern, mit kostenpflichtigen Ergänzungslieferungen, etwa 3560 S., einschl. CD-Rom, 96,– €

Archiv RDV
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Schwerpunkt des das Datenschutzrecht seit Inkrafttreten des BDSG umfassend darstellenden Standardwerkes ist bislang die vollständige Kommentierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Abgedruckt und zum Teil erläutert sind auch die Länderdatenschutzgesetze sowie wichtige Regelungen des bereichsspezifischen Datenschutzes wie u.a. Datenschutzgesetze der Kirchen und die Datenschutzvorschriften aus allen Büchern des SGB mit Erläuterungen.

Hinzuweisen ist aber auch auf einführende Abhandlungen, wie die die Entwicklung des Datenschutzrechts und seinen derzeitigen Stand kritisch beleuchtende, am Anfang des Werkes stehende Einführung in das Datenschutzrecht oder die in der 50. Lieferung aktualisierte Thematik Multimedia und Datenschutz. Aktueller Gegenstand des Beschäftigtendatenschutzes bilden Themen wie Soziale Netzwerke, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Elektronische Personalakte.

Das Werk wird mit Blick auf die Zukunft fortgesetzt mit dem Einstieg in die Kommentierung der EU-DS-GVO.

Der Einstieg erfolgte mit der 50./51. Ergänzungslieferung, die die EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer systematischen Einführung und einer Synopse BDSG – EU-DS-GVO sowie Kommentierungen der EU-DS-GVO (Art. 1, 30 und 32) mit Formularen für die Praxis enthielt.

Bezeichnend für das Werk sind einerseits die einerseits ausführliche Abhandlungen und Kommentierungen und andererseits deren gelungene Ausrichtung an der Praxis. Die umfangreichen Erläuterungen der Beschlüsse der Aufsichtsbehörden und Urteile der Rechtsprechung zu allen relevanten Themen des Datenschutzes führen auch noch unerfahrene Datenschützer schnell in die Materie ein. Der Praxisbezug wird zudem belegt durch Tabellen und Schaubilder, Vertragsmuster sowie zahlreiche Checklisten, so z.B. zum Einsatz biometrischer Verfahren, elektronischer Personalakten oder BYOD.

(Redaktion)