Literaturhinweis : Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX (BEM) : aus der RDV 2/2018, Seite 121
Jacob Hinze, Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX (BEM) – unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, Studien zum Arbeitsrecht Nr. 23, Nomos Verlag, Baden-Baden, 2018, 253 S., 66,– €
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM) ist sowohl in der unternehmerischen, als auch in der rechtsberatenden Praxis von großer Bedeutung. Mit diesem Verfahren sollen an einem „runden Tisch“ Möglichkeiten gefunden werden, das Arbeitsumfeld bei häufig erkrankten Beschäftigten an deren Leistungsfähigkeit anzupassen und deren Gesundheit zu schützen. Im Idealfall sitzen an diesem Tisch nicht nur der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, sondern auch hinsichtlich des BEM geschulte Arbeitnehmervertreter sowie bei Bedarf auch medizinisches Fachpersonal wie zum Beispiel der Betriebsarzt.
Im Zusammenhang mit diesem Klärungsprozess treffen diverse schwer miteinander in Einklang zu bringende Interessen aufeinander. Betroffen sind zunächst die Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich des Fortbestands und Inhaltes deren vertraglichen Beziehung. Damit einher geht der Wunsch des Arbeitgebers, eine möglichst detaillierte Diskussionsgrundlage in Form der genauen Krankheitsgeschichte des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Einem solchen Auskunftsverlangen stehen die Vorbehalte des Beschäftigten entgegen, seine Krankenakte und sonstige persönlichen Umstände dem Arbeitgeber zu offenbaren. Des Weiteren stellt das BEM einen gesetzgeberischen Eingriff in die Risikoverteilung bezüglich krankheitsbedingter Leistungshindernisse im Arbeitsverhältnis dar. Im Verlauf des BEM treffen daher arbeits-, sozial-, und datenschutzrechtliche Probleme und Besonderheiten aufeinander, die bislang nur teilweise Gegenstand juristischer Untersuchungen sowie der Rechtsprechung waren und sind. Aus diesem Grund und wegen der lediglich rudimentären gesetzlichen Ausgestaltung bestehen bei der Durchführung der BEM weiterhin rechtliche Risiken sowie bislang kaum berücksichtigte rechtliche und praktische Folgeprobleme.
Ziel dieser Arbeit ist es daher, das BEM im gesamten Verlauf sowie dessen Auswirkungen auf die krankheitsbedingte Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht zu analysieren, Risiken zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten. Dabei verdienen die datenschutzrechtlichen Aspekte besondere Aufmerksamkeit.
(Schriftleitung)