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Urteil : Kein Schadensersatz-Anspruch nach der DS-GVO wegen fehlerhaften Basisscores : aus der RDV 2/2020, Seite 99

(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 2. August 2019 – 8 O 26/19 –)

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Ein DS-GVO-Schadensersatzanspruch gegen eine Auskunftei kommt nicht bereits schon dann in Betracht, wenn ein Kreditinstitut aufgrund eines von der Auskunftei bezogenen fehlerhaften Basisscores einen Kreditvertrag mit dem Verbraucher ablehnt.

Aus den Gründen:

Die Ablehnung eines Kreditvertrags durch ein Kreditinstitut, die auch auf der Mitteilung einer unzutreffenden Einschätzung  der Bonität der Kläger durch eine Auskunftei beruht, begründet nicht ohne weiteres eine entschädigungspflichtige Persönlichkeitsverletzung, da es zum einen dem Kreditsuchenden selbst obliegt, seine Bonität im direkten Kontakt zu belegen, und zum anderen ein Anspruch auf Abschluss eines Kreditvertrags zum Zwecke des Konsums nicht besteht.