Literaturhinweis : Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht : aus der RDV 3/2015, Seite 161 bis 162
Schwartmann, Rolf (Hrsg.), Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, C.F. Müller, Heidelberg, München u.a., 3. neu bearbeitete Aufl. 2014, LXIII 1592 S., 149,99 € (Print und e-book)
Das – um es vorweg zu sagen: sehr empfehlenswerte – Werk behandelt in 34 Kapiteln auf knapp 1600 Seiten (gut 250 mehr gegenüber der Vorauflage) das gesamte Spektrum des Medienrechts und die mit ihm zusammen hängenden IT- und urheberrechtlichen Probleme. Seinem Anspruch als „Praxishandbuch“ wird es in vollem Umfang gerecht. Davon zeugt bereits die Liste der 28 Bearbeiter: Die meisten von ihnen sind selbst Praktiker (Rechtsanwälte, Unternehmensvertreter) und behandeln folglich ihre Themen auch aus dieser Perspektive.
Entsprechend dem als „Einstieg“ in die Rechtsgebiete apostrophierten Zweck des Buches werden Literatur und Rechtsprechung im gleichzeitig gebotenen wie beschränkten Umfang sorgfältig verarbeitet. Dabei verzichten die Autoren keineswegs auf die kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Lehrmeinungen und Gerichtsentscheidungen und leisten damit auch einen beachtlichen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung der teilweise recht komplizierten Rechtsmaterie.
Eine ausführliche Beleuchtung und Würdigung der Kapitel sprengt den Rahmen einer Buchbesprechung, obwohl die Beiträge es verdient hätten. Das betrifft insbesondere die Ausführungen zu
- Rundfunk-, Telekommunikationsund Medienrecht
- Urheber- und Wettbewerbsrecht
- Kartell- und Arbeitsrecht
- Vertragsrecht (Film, Fernsehen, Musik).
Nur exemplarisch und sozusagen stellvertretend sollen wenige Ausführungen herausgegriffen werden:
Die ausführliche Darstellung des Anwendungsbereichs des TMG (Kap. 10, Rn. 13 ff., insbesondere 40 ff.) berührt diverse Probleme des alltäglichen juristischen Beratungsgeschäfts.
So ist häufig nur sehr schwer festzustellen, ob sich beispielsweise Impressum/Informationspflichten bei der Homepage nicht kommerziell operierender Einrichtungen wie gemeinnützige Vereine, kirchlicher Institutionen oder Parteien nach § 55 RStV oder § 5 TMG richten müssen.
Hohen Informationswert besitzen die neu hinzugekommenen Kap. 11 und 12, in denen die sozialen Medien behandelt werden. Hervorzuheben sind namentlich im Kap. 11 die Übersicht über die datenschutzrechtlichen (Rn. 59 ff.) und haftungsrechtlichen Implikationen (Rn. 165 ff.) sowie die von relativ knappen – im Kontext der Gesamtdarstellung aber angemessenen – Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen begleitete Thematik der privaten/dienstlichen Internetnutzung (Rn. 190 ff.).
Das speziell dem Datenschutzrecht gewidmete 20. Kap. vermittelt einen sehr kompakten Überblick und skizziert gekonnt die Vielschichtigkeit der Materie. Es ist eine gelungene Orientierungshilfe, die natürlich bei konkreten Fragen ein vertieftes Eindringen in die einschlägige Literatur nicht entbehrlich macht.
Die Texte sind durchweg flüssig und verständlich geschrieben, mit klaren Aussagen, die auch für jeden Neuling des Medienrechts ohne weiteres nachvollziehbar sind. Das Werk erfüllt alle Ansprüche an ein kompaktes Grundlagen- und Nachschlagewerk, das weite Verbreitung verdient. Der Herausgeber Schwartmann, der selbst mit eigenen Beiträgen vertreten ist, hat mit großem Geschick das Autorenteam zusammengestellt – seiner Auswahl der Experten ist große Anerkennung zu zollen.
(RA Dr. Georg Wronka, Bonn)