Urteil : Zur Einwilligung eines Arbeitnehmers in die Veröffentlichung von Videoaufnahmen (Ls) : aus der RDV 3/2015, Seite 148
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2015 – 8 AZR 1011/13 –)
- Die zur Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts für die Veröffentlichung von Bildnissen nach § 22 KUG benötigte Einwilligung muss schriftlich erfolgen.
- Wird eine Einwilligung in die Veröffentlichung von Aufnahmen auf der Homepage des Arbeitgebers ohne Einschränkungen erteilt, so erlischt die Einwilligung nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein späterer Widerruf bedarf eines plausiblen Grundes.
(Nicht amtliche Leitsätze)