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Urteil : Zur „Richtigstellung“ bei einer zulässigen Berichterstattung über einen sich nachträglich als unzutreffend erweisenden Straftatverdacht (Ls) : aus der RDV 3/2015, Seite 146 bis 147

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. November 2014 – VI ZR 76/14 –)

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Hat ein Presseorgan unter Beachtung der Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung über den Verdacht einer Straftat berichtet, kann der Betroffene bei späterer Ausräumung des Verdachts und Fortwirken der Beeinträchtigung von dem Presseorgan nicht die Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung, sondern nur die nachträgliche Mitteilung (Nachtrag) verlangen, dass nach Klärung des Sachverhalts der berichtete Verdacht nicht mehr aufrechterhalten werde.