Bericht : GPS-Tracking erfordert DSB-Bestellung : aus der RDV 3/2016, Seite 166
In ihrem Jahresbericht 2015 (Ziff. 9.4.) sah die BInBfDI einen Verstoß gegen das BDSG bei einem Handwerksunternehmen, das die Dienstfahrzeuge seiner Mitarbeiter mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet hatte, u.a. darin, dass kein betrieblicher DSB bestellt worden war.
Die BInBfDI stellt fest: „Unabhängig von der Anzahl der mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beschäftigten Personen besteht eine Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn eine Vorabkontrolle erforderlich ist. Diese ist bei einem geplanten Einsatz eines Ortungssystems vorzunehmen, da die Verarbeitung der Positionsdaten dazu bestimmt werden kann, die Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten einschließlich seiner Fähigkeiten, seiner Leistung oder seines Verhaltens.