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Urteil : Mitbestimmung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement (Ls) : aus der RDV 3/2016, Seite 149

(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. März 2016 – 1 ABR 14/14 –)

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  1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
  1. Eine Einigungsstelle überschreitet ihre Zuständigkeit, wenn sie die Bildung eines Integrationsteams zur Begleitung der nur dem Arbeitgeber obliegenden Umsetzung der Maßnahmen vorgibt.

(Nicht amtliche Leitsätze)