Urteil : Mitbestimmung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement (Ls) : aus der RDV 3/2016, Seite 149
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. März 2016 – 1 ABR 14/14 –)
- Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
- Eine Einigungsstelle überschreitet ihre Zuständigkeit, wenn sie die Bildung eines Integrationsteams zur Begleitung der nur dem Arbeitgeber obliegenden Umsetzung der Maßnahmen vorgibt.
(Nicht amtliche Leitsätze)