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Bericht : Neuer Bitkom-Praxisleitfaden „Das Verfahrensverzeichnis“ : aus der RDV 3/2016, Seite 165

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– Leitfaden liefert Anwendungsbeispiele und Musterformulare

Der Digitalverband Bitkom hat eine Neuauflage des Praxisleitfadens „Das Verfahrensverzeichnis“ veröffentlicht.

Der aktualisierte Leitfaden gibt Datenschutzbeauftragten von Unternehmen und anderen Organisationen Hinweise, wie sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können. Neben Erläuterungen und Praxisbeispielen zu den gesetzlichen Vorgaben werden die einzelnen Schritte bei der Führung des Verfahrensverzeichnisses dargestellt. Die Autoren des Leifadens sind Datenschutzbeauftragte aus der IT-Branche mit langjähriger Praxiserfahrung. Die Bitkom-Experten geben Hinweise zur Aufsichtspraxis der Datenschutzbehörden und zur aktuellen Rechtsprechung. Sie empfehlen eine Dokumentation der Datenverarbeitung entlang der Unternehmensprozesse.

Da nach dem Abschluss der EU-Datenschutzreform weiterhin umfangreiche Dokumentationspflichten bestehen werden, stellt der Leitfaden auch mit Blick auf die kommenden Änderungen eine gute Grundlage für die Arbeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten dar.

(Bitkom-Pressemitteilung vom 25.03.2016)