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Urteil : Zur Umsetzungsfrist eines Werbewiderspruchs (Ls) : aus der RDV 3/2016, Seite 161

(Landgericht Freiburg, Beschluss vom 14. Januar 2016 – 3 S 227/14 –)

Archiv RDV
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  1. Eine Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist berechtigt, wenn ein Unternehmen den Betroffenen 28 Tage nach ausdrücklich erklärtem Widerspruch gegen weitere Briefwerbung einen weiteren Werbebrief zusendet.
  1. Ob und in welchem Umfang ein Zeitraum zur Umsetzung des Widerspruchs zu gewähren ist, kann offenbleiben, da der Zeitraum von nahezu einem Monat jedenfalls ausreicht.

(Nicht amtliche Leitsätze)