Literaturhinweis : Demokratie im digitalen Zeitalter – DIVSI-Perspektiven : aus der RDV 3/2017, Seite 160
Utz Schliesky/Sönke E. Schulz/Friedrecht Gottberg/Florian Kuhlmann, Demokratie im digitalen Zeitalter – DIVSI-Perspektiven, hrsg. vom Deutschen Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet, Bd. 5, Nomos Verlag, Baden-Baden, 2016, 138 S., 36,00 €
Die Entscheidung von Wahlen durch digital verbreitete sog. Fake-News und die unverblümte Verbreitung solcher Informationen auch durch öffentliche Stellen stellt die Demokratie im digitalen Zeitalter vor ein Problem von manchen anderen. Die Schrift, die den Untertitel „Das Grundgesetz im digitalen Zeitalter“ hat, versucht diesen nachzugehen. Sie enthält neben einem Leitwort von Roman Herzog Beiträge der vier genannten Autoren. Schliesky widmet sich dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes; Schulz befasst sich mit Wahlen und Abstimmungen im digitalen Zeitalter, Kuhlmann geht der Rolle der Abgeordneten im digitalen Zeitalter nach, und Gottberg untersucht die diesbezügliche Rolle des Parlaments.
Fasst man das Ergebnis zusammen, so können zwei Sätze aus den Schlusswort von Schulz zitiert werden: „Gerade die fehlende Ergebnisverantwortung und -sicherung sind es aber, die innovativen Partizipations-, Kommunikations- und Kollaberationsformen – zum Teil zu Recht – zum Vorwurf gemacht werden. Ent – wicklungen der vergangenen Jahre, in denen es Partikular- oder Individualinteressen gelungen ist – auch unter Rückgriff auf neue Technologien – Einfluss auf Politik und Gesetzgebung zu erhalten, zeigen dies. Bei aller Offenheit des demokratischen Prozesses (für Online-Partizipation, Mitwirkung über Twitter und andere Dienste, die elektro nische Stimmabgabe, die Bereitschaft, Schwarmintelligenz anzuerkennen und als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie zu sehen) muss die Gemeinwohlorientierung – und das Gemeinwohlethos – allen staatlichen Handelns gesichert bleiben.“ Aber auch gegenüber digitalen Äußerung des „Volkes“ gilt: „Res publica ist Herrschaft für das Volk, nicht notwendigerweise durch das Volk.“ Der prinzipielle Unterschied zwischen dem wahren Willen des Volkes und der guten Sache des Volkes bleibt bestehen.“
(Schriftleitung)