Urteil : Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils in „Freiberufler“ bei vereinbartem Ablauf des Arbeitsverhältnisses (Ls) : aus der RDV 3/2017, Seite 144
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 7. Februar 2017 – 12 Sa 745/16 –)
- Die falsche Angabe des beruflichen Status als Freiberufler kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit rechtfertigen.
- Dies gilt insbesondere, wenn eine solche Angabe eine spätere Konkurrenztätigkeit nach bereits vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses lediglich vorbereiten soll.
- Die Grenze der zulässigen Vorbereitungshandlung wird erst bei einer aktiv nach außentretenden Werbung überschritten; so Z.B. wenn in der Xing-Rubrik „Ich suche“ Wünsche nach freiberuflichen Mandaten geäußert werden.
(Nicht amtliche Leitsätze)