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Urteil : Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils in „Freiberufler“ bei vereinbartem Ablauf des Arbeitsverhältnisses (Ls) : aus der RDV 3/2017, Seite 144

(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 7. Februar 2017 – 12 Sa 745/16 –)

Archiv RDV
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  1. Die falsche Angabe des beruflichen Status als Freiberufler kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit rechtfertigen.
  1. Dies gilt insbesondere, wenn eine solche Angabe eine spätere Konkurrenztätigkeit nach bereits vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses lediglich vorbereiten soll.
  2. Die Grenze der zulässigen Vorbereitungshandlung wird erst bei einer aktiv nach außentretenden Werbung überschritten; so Z.B. wenn in der Xing-Rubrik „Ich suche“ Wünsche nach freiberuflichen Mandaten geäußert werden.

(Nicht amtliche Leitsätze)