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Urteil : Zum Auskunftsrecht bei geltend gemachter Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern (Ls) : aus der RDV 3/2017, Seite 150

(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 1. Februar 2017 – 56 Ca 5356/15 –)

Archiv RDV
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Die Feststellung einer ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Arbeitnehmerin in Bezug auf ihre Vergütung gegenüber der männlicher Kollegen setzt derzeit voraus, dass zu benennende Mitarbeiter vergleichbar sind. Das ist nicht der Fall, wenn diese zum Teil in einem anderen Rechtsverhältnis tätig sind oder – soweit sie in einem vergleichbaren Rechtsverhältnis stehen – über längere Beschäftigungszeiten verfügen.

(Nicht amtlicher Leitsatz)