18. GDD-Sommer-Workshop
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Urteil : Auskunftsgewährung nach dem Verbraucherinformations gesetz: Übermittlung eines Kontrollberichts über eine gastronomische Betriebsprüfung (TopfSecret) (Ls) : aus der RDV 3/2020, Seite 153 bis 154

(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 – 2 ME 707/19 –)

Archiv RDV
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  1. Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von bestimmten Rechtsvorschriften im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG liegen vor, wenn die zuständige Behörde die entsprechenden Informationen tatsächlich und rechtlich gewürdigt und die Abweichung aktenkundig gemacht hat (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 29.8.2019 – 7 C 29.17 –, juris Rn. 32). Ausreichend ist es, dass die Behörde erkennen lässt, gegen welche rechtlichen Bestimmungen verstoßen wurde; eine genaue Aufschlüsselung und Zuordnung einzelner Verstöße zu einzelnen Absätzen, Sätzen und Spiegelstrichen ist nicht erforderlich.
  1. Der Erteilung von Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG steht nicht entgegen, dass der Antragsteller seinen Antrag im Rahmen einer Kampagne Dritter gestellt hat und die Informationen im Internet veröffentlicht werden sollen. Für diesbezügliche Verhältnismäßigkeitserwägungen jenseits der gesetzlichen Bestimmungen lässt das Verbraucherinformationsgesetz keinen Raum.