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Bericht : LfDI Baden-Württemberg: Bußgeldverfahren gegen VfB Stuttgart 1893 AG endet mit der Verhängung eines Bußgeldes i.H.v. 300.000 € : aus der RDV 3/2021, Seite 175

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stefan Brink, schließt das Verfahren gegen die VfB Stuttgart 1893 AG ab und erlässt ein Bußgeld in Höhe von 300.000 € wegen fahrlässiger Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO. Bei der Bemessung des Betrags wurde berücksichtigt, dass die Verantwortlichen des VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG die Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen des Landesbeauftragten unterstützt, durch eigene Initiative gefördert sowie mit der Behörde des Landesbeauftragten umfangreich kooperiert haben.

Neben der Bußgeldzahlung und der kostenträchtigen Umstrukturierung und Verbesserung ihres Datenschutzmanagements ergreift die VfB Stuttgart 1893 AG in Abstimmung mit dem LfDI Maßnahmen zur Sensibilisierung junger Menschen für Datenschutzanliegen. So fördert der VfB das Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ durch Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für regionale Schul-Aktionstage und im Rahmen kind-/jugendgerechter Videos zur Sensibilisierung für datenschutzrelevante Themen. Darüber hinaus konzipiert der VfB Schulungen für die Fußballnachwuchsmannschaften U10 bis U21 zum Thema „Datenschutz bei Jugendlichen“.

Aus diesem Verfahren heraus ergebe sich die gute Chance, so Brink weiter, dass der VfB Stuttgart künftig beim fairen Umgang mit den Daten der Mitglieder besser aufgestellt ist.

(LfDI-Pressemitteilung vom März 2021)