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Urteil : Sammlung von Mietverträgen erfüllt Dateibegriff – Zum Auskunftsanspruch von personenbezogenen Daten im Mobiltelefon (Ls) : aus der RDV 3/2021, Seite 174 bis 175

(Amtsgericht Wiesbaden, Teilurteil vom 26. April 2021 – 93 C 2338/20 –)

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1. Eine Sammlung mehrerer Mietverträge eines Vermieters stellt ein Dateisystem gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Nr. 6 der Datenschutz-Grundverordnung dar. Der Mieter hat in diesem Fall grundsätzlich einen Anspruch auf Datenauskunft gegen den Vermieter nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.

2. Die Speicherung von Namen und Telefonnummer eines Mieters im Mobiltelefon des Vermieters stellt eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 2 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung dar. Gleiches gilt für die Speicherung der Daten durch ein Serviceunternehmen, das im Rahmen der Betriebskostenabrechnung tätig wird. Diese sind Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28, Art. 4 Nr. 8 der Datenschutz-Grundverordnung. Der Anspruch auf Datenauskunft richtet sich in diesem Fall gegen den Vermieter.